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Einleitung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Holiway GmbH. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.
Buchungskonditionen
1. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.
2. Bei nicht vorhersehbaren Schäden/Leistungsstörungen (z.B. Wasserrohrbruch etc.) ist der Mieter verpflichtet bei diesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und den Vermieter sofort zu informieren.
3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einrichtungen wie z. B. Spielplätze, Pool, Küche, Hauseinrichtung etc. auf eigene Gefahr und Risiko benutzt werden. Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten auf die Gefahren im und um das Haus herum hingewiesen und entsprechend überwacht werden.
4. Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises fällig, zahlbar innert 7 Tagen. Die Restzahlung ist je nach Domizil spätestens 30 Tage vor Anreise zu überweisen oder am Anreisetag vor Domizilbezug in bar dem Vermieter zu übergeben.
5. Es wird eine Kaution als Sicherheitsleistung verlangt, Euro 100 für Wohnungen und Euro 200 für Residenzen und Villen. Der Vermieter ist verpflichtet, die hinterlegte Kaution am Ende der Mietzeit nach Schlüsselübergabe zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Nebenkosten und eventuell verursachte Schäden am Objekt abgezogen.
6. Nebenkosten wie Wasser, Gas und Strom sind bei normalem Gebrauch (Durchschnitt +10%) im Preis enthalten. Bei Ausnahmen wird im Vertrag extra darauf hingewiesen. Eventuell anfallende Heizkosten werden separat abgerechnet.
7. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn nicht vorhersehbare Gewalt oder Streik die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen.
8. Bei Rücktritt im Falle:
a) verfällt der Mietpreis
b) vor Reisebeginn, so wird der eingezahlte Beitrag unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen
b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie den Mietpreis anteilig zurück
9. Wird eine zugesicherte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend schriftlich oder telefonisch zu informieren um Abhilfe zu verlangen. Der Vermieter kann auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung die Abhilfe schaffen. Die Abhilfe kann vom Vermieter verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistungsansprüche, welche nach Beendigung des Mietverhältnisses gestellt werden sind unwirksam, sofern diese nicht schon während der Dauer des Mietverhältnisses gestellt wurden.
Annullierung / Reiserücktritt
10. Der Vertrag ist bindend und der festgelegte Mietpreis ist auch bei Nichterscheinen des Mieters komplett fällig.
Bei Annullierung einer Buchung gelten die folgenden Stornierungs- und Annullierungsbedingungen:
Bei Stornierung bis 40 Tage vor Anreise wird eine Stornierungs-Pauschale von 100 Euro erhoben.
ab 40 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
bis 15 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises
bis 5 Tage vor Mietbeginn 85 % des Mietpreises
Bei einem späteren Rücktritt ist der gesamte Mietpreis fällig. Stornierungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Es kann auch ein geeigneter Ersatzmieter bis zum Mietbeginn benannt werden, der in sämtliche Rechte und Pflichten der bestehenden Buchung eintritt. Der Mieter bleibt solange haftbar, bis der Ersatzmieter sich mit den bestehenden Buchungsbedingungen einverstanden erklärt hat.
Für eine Ersatzbuchung werden Euro 80 für Bearbeitung plus eventuelle Werbekosten verrechnet.
11. Die Wohnung darf nur nach vollständiger Bezahlung bezogen und mit der Anzahl der Personen belegt werden, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
12. Änderungen am Vertrag sind unwirksam, außer sie werden von uns nochmals schriftlich bestätigt.
13. Tiere sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung erlaubt. Der Kunde ist haftbar für alle Schäden, welche durch die Tierhaltung verursacht wurden.
14. Am Abreisetag verpflichtet sich der Mieter, das Mietobjekt besenrein zu übergeben. Vor der Wohnungsabgabe ist folgendes zu erledigen: Spülen des Geschirr, leeren der Papierkörbe, Entsorgung von Müll und leeren Flaschen.
15. Das Ferienobjekt wird von uns im Auftrag des Vermieters vermittelt.
16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand ist Kanton Zug (Schweiz) 8/2011
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